Bankkunden sollen nach 2012 alte Kontonummern nutzen können
13. August 2010Bankkunden sollen Überweisungen innerhalb Deutschlands auch künftig mit ihrer bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl erledigen können – trotz neuer EU-Regeln für den Zahlungsverkehr. Zur „Abwicklung rein nationaler Zahlungsvorgänge“ müsse „die Verwendung von Kontonummer und Bankleitzahl weiterhin möglich bleiben“, heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Hierfür werde sich die Bundesregierung im Herbst auf EU-Ebene einsetzen, sagte eine Ministeriumssprecherin.
Das neue europäische Zahlungsverkehrssystem Sepa sieht vor, dass Bankkunden spätestens ab 2013 eine 22-stellige Kontonummer (IBAN) und eine elfstellige Bankleitzahl (BIC) für Bankgeschäfte verwenden müssen. Die neuen Ziffernfolgen sind damit deutlich länger als die bislang in Deutschland gängigen Kontoverbindungsdaten. Für grenzüberschreitende Überweisungen sind IBAN und BIC schon jetzt nötig.
„Wir wollen uns für eine Lösung einsetzen, die stärker die Perspektive der Verbraucher berücksichtigt“, sagte die Sprecherin des Finanzministeriums. Eine Lösung könne so aussehen, dass Banken für den Zahlungsverkehr untereinander die neuen EU-Bankverbindungsdaten nutzen, dem Verbraucher aber die Möglichkeit zur Nutzung seiner alten Bankverbindungsdaten offen lassen. Nutze dann ein Bankkunde seine alte Kontonummer und Bankleitzahl, rechne die Bank automatisch die Angaben in die neuen EU-Zahlungsdaten um. „Technisch ist dies ohne weiteres möglich“, sagte die Sprecherin.