Bundesregierung will Daten von Arbeitnehmern besser schützen
25. August 2010Die Daten der Arbeitnehmer in Deutschland sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem die heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten komplett verbietet. Gleichzeitig soll der Kampf gegen Korruption und Betrug durch Angestellte aber weiterhin möglich sein. „Dieses Gesetz ist daher ein ausgewogener Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin.
Der Gesetzentwurf des Innenministers regelt unter anderem die Videoüberwachung, die Regeln für ärztliche Untersuchungen von Beschäftigten, das Verwenden von Daten aus dem Internet und den Einsatz von Ortungssystemen. Besonders umstritten waren im Vorfeld die Regelungen zur Videoüberwachung von Arbeitnehmern. Diese darf nun generell nicht heimlich stattfinden.
Öffentlich ist Videoüberwachung aber auch künfig möglich. Am einfachsten soll sie für Unternehmen künftig in öffentlichen Bereichen sein – etwa an den Kassen von Supermärkten. Geschlossene Bereiche von Lagern dürfen, beispielsweise zum Schutz gegen Diebstahl, zwar überwacht werden, die Beschäftigten müssen dann aber darüber informiert werden. Gänzlich tabu ist die Überwachung etwa von Duschen und Umkleidekabinen.
Das Gesetz ist eine Folge aus mehreren Datenschutz-Skandalen bei Großunternehmen in der jüngeren Vergangenheit. So waren etwa die Deutsche Bahn, die Deutsche Telekom, der Discounter Lidl und die Drogeriekette Schlecker in Skandale um die Ausforschung ihrer Beschäftigten verwickelt.