Bericht: Regierung einigt sich im Streit um besseren Anlegerschutz
8. September 2010Die Bundesregierung hat sich einem Zeitungsbericht zufolge bei der umstrittenen Neuordnung des Anlegerschutzes geeinigt. Die rund 80.000 Verkäufer von Finanzprodukten am grauen Kapitalmarkt hierzulande bleiben der Gewerbeaufsicht unterstellt, wie das „Handelsblatt“ am Mittwoch unter Berufung auf ein vom Dienstag datiertes Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Bernhard Heitzer berichtete. Demnach gibt es künftig aber strenge Anforderungen an die Verkäufer, die etwa stille Beteiligungen oder geschlossene Fonds vertreiben.
Eingeführt werden sollen laut Bericht ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftspflichtversicherung für die Verkäufer. Sie müssen zudem „umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten im Vertriebsgeschäft“ nachkommen. Die Vorschriften zum Anlegerschutz im Wertpapierhandelsgesetz sollen demnach „eins zu eins“ in eine gewerberechtliche Verordnung aufgenommen werden.
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) legen laut Bericht damit ihren Streit über eine bessere Aufsicht der Finanzberater am grauen Kapitalmarkt bei. Schäuble hatte als Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschlagen, Brüderle wollte die Gewerbeaufsicht beibehalten. Bislang fallen weder die Verkäufer dubioser Finanzprodukte noch die Anlagen selbst unter die Finanzaufsicht.