Bahn darf Bedienzuschlag am Schalter erheben
14. September 2010Die Bahn darf Fahrkarten am Schalter teurer verkaufen als im Internet oder am Automaten: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel billigte den sogenannten „Bedienzuschlag“ zumindest für die verschiedenen Ländertickets sowie für das „Schönes-Wochenende-Ticket“. Zur Begründung erklärte der VGH, der Aufpreis von zwei Euro für diese Fahrkarten am Schalter sei ein Entgelt und gehöre daher nicht zu den genehmigungspflichtigen Beförderungsbedingungen. Das als Aufsichtsbehörde zuständige Land Hessen wollte den Aufpreis nicht mehr genehmigen, weil er ältere und sehbehinderte Menschen benachteilige.