Verbraucherschützer mahnen erfolgreich Stromversorger ab
30. September 2010Verbraucherschützer haben mit Abmahnungen von Energieversorgern zahlreiche Verbesserungen für Stromkunden erreicht. 31 Verträge von Anbietern wie Vattenfall, RWE, Yello oder Flexstrom überprüfte der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) von November 2009 bis März 2010 und mahnte unzulässige Klauseln ab, wie er am Donnerstag in Berlin mitteilte. Viele Unternehmen hätten daraufhin diese Vertragsklauseln – etwa zu Regelungen der Preisanpassung oder zum Vertragsbeginn – ganz oder teilweise geändert.
Unzulässig ist laut Gerichtsurteil etwa eine Klausel, nach der ein Anbieter die Änderung des örtlichen Grundversorgerpreises mit sofortiger Wirkung an seine Kunden weitergeben darf. Auch Bestimmungen, die einen Verbraucher im Unklaren lassen, wann sein Vertrag beginnt, sind laut Gerichtsurteil nicht zulässig. Abmahnungen erhielten laut vzbv zudem Versorger, die sich selbst ein Kündigungsrecht schon bei geringem Zahlungsverzug in die Verträge schrieben. Auch Klauseln zu erhöhten Mahngebühren oder dem Zwang zur Einzugsermächtigung für das Girokonto sind laut vzbv unzulässig.