Verbraucherschützer kritisieren unklare Rabattangaben im Internet
4. Oktober 2010Verbraucherschützer haben unklare Angaben zu vermeintlichen Rabatten im Internet kritisiert. Eine Stichprobe habe ergeben, dass jede zweite zum Vergleich genannte Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) falsch oder nicht nachvollziehbar gewesen sei, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Montag. Sie nahm demnach zehn große Onlineshops unter die Lupe und überprüfte bei jeweils zehn Produkten die dort angegebene UVP. Bei 28 der 100 Produkte waren sie demnach falsch angegeben – in 17 Fällen zu hoch, in elf Fällen aber auch zu niedrig. Weitere 14 Angaben waren demnach veraltet, etwa weil der Hersteller das Produkt eigentlich gar nicht mehr anbietet.
In anderen Fällen wiederum habe sich die UVP nicht überprüfen lassen. Dabei handele es sich zum Beispiel um importierte Ware, die in Deutschland vom Hersteller nicht angeboten werde. Die Verbraucherschützer betonten, die Rechtslage sei aber klar: „Wenn es keine UVP gibt, darf damit auch nicht geworben werden.“ Die Verbraucherzentrale warnte Verbraucher, sich von den Angaben über die Rabatte auf die UVP blenden zu lassen: Oft fänden sich die gleichen Produkte nochmals deutlich günstiger in anderen Onlineshops.