245.000 Einsprüche gegen Google Street View
21. Oktober 2010Beim umstrittenen Straßenbilderdienst Google Street View hat in Deutschland bislang fast eine Viertelmillion Hausbesitzer und Mieter der Abbildung ihrer Gebäude widersprochen. Es seien rund 245.000 Widersprüche eingegangen, teilte Google Deutschland am Donnerstag mit. Die Widersprüche stammten aus den 20 Städten, für die der Dienst noch in diesem Jahr starten solle. Die Zahl der Anträge entspreche rund 2,9 Prozent der insgesamt 8,5 Millionen Haushalte in den Städten.
Google werde nun alles daran setzen, „dass die Anträge richtig umgesetzt“, werden teilte das Unternehmen mit. Jedoch lasse sich nicht garantieren, dass jeder Antrag, der Google erreicht habe, „auch vollständig bearbeitet werden kann“. Teils könnten etwa Häuseradressen, die in den Anträgen angegeben seien, nicht eindeutig zugeordnet werden – etwa weil die Beschreibung des Gebäudes durch die Verbraucher in ihren Einsprüchen nicht eindeutig gewesen sei.
In solchen Fällen könnten betroffene Hausbesitzer und Mieter bei Google erneut widersprechen, wenn Bilder ihrer Gebäude künftig bei Street View zu sehen seien, teilte das Unternehmen mit. Hierzu werde bei Street View mit dem Start des Dienstes eine spezielle Funktion angeboten, mit welcher Verbraucher Google ihre Anträge auf Unkenntlichmachung übermitteln könnten.
Street View ist ein Internet-Dienst, bei dem sich Nutzer in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten können. Bei dem Straßenbilderdienst gibt es bereits Bilder aus weltweit über 20 Ländern.
Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät. Deswegen vereinbarte Google mit Datenschutzbehörden, Mietern und Hausbesitzern vor dem Start von Street View die Möglichkeit zu geben, einer Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser zu widersprechen. Die entsprechende Frist lief vergangene Woche aus.
Widersprüche sind aber auch weiter möglich. Nur werden dann Bilder von Häusern mit dem Start von Street View zunächst angezeigt, die Unkenntlichmachung muss dann nachträglich beantragt werden. Auch Hausbesitzer und Mieter aus anderen Regionen, in denen Street View später starten soll, können nach wie vor Widerspruch einreichen.