Aigner stellt Onlineportal gegen Lebensmittel–Schwindel vor
20. Oktober 2010Die Verbraucher werden der Lebensmittelindustrie ab nächstem Jahr im Internet auf die Finger klopfen können. Ein Portal soll ihnen ermöglichen, Produkte öffentlich zu hinterfragen, bei denen sie falsche Angaben zu Inhaltsstoffen oder Etikettenschwindel vermuten, wie Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) bekanntgab. Sie kündigte weitere Maßnahmen für mehr Lebensmittelsicherheit an.
Laut Aigner wird die von der Verbraucherzentrale Hessen federführend betriebene Internetseite im Frühjahr 2011 starten. Verbraucher könnten sich auf der Seite direkt äußern, wenn sie glaubten, durch die Produkte eines Lebensmittelherstellers getäuscht zu werden. Die Wirtschaft habe dann die Möglichkeit, zu den Äußerungen der Verbraucher Stellung zu beziehen. Häuften sich die Beschwerden, könne ein Produkt auch verboten werden.
Die Seite sei ein Beitrag zu mehr Transparenz am Markt. „Es geht auch darum, die Erwartungen der Verbraucher besser kennenzulernen“, sagte Aigner. Sie gab als Beispiel die Kalbsleberwurst. Hier sei lange nicht hinterfragt worden, ob das Fleisch vom Kalb stammen müsse. Nachdem sich herausgestellt habe, dass Schweineleber in der Wurst verarbeitet wurde, sei klar geworden, dass die Verbraucher erwarteten, dass nur Kalbsleber verarbeitet würde.
Ein anderes Beispiel beträfe Joghurts, auf deren Verpackung Früchte abgebildet seien. „Wir wollen erkunden, ob die Menschen wirklich Früchte erwarten oder Fruchtaromen“, sagte Aigner. Das Prinzip laute: „Was draufsteht, muss auch drin sein“, sagte die Ministerin.
Ziel des Portals sei es, eine „längst überfällige Debatte zwischen Verbrauchern und Wirtschaft in Gang zu setzen“, erklärte Ministerin Aigner. Der Industrie und der Politik könnten die Äußerungen der Verbraucher Anstöße für mögliche Verbesserungen geben. Moderiert wird die Internetseite den Angaben zufolge von den Verbraucherzentralen.
Aigner kündigte außerdem an, dass ab 20. Januar kommenden Jahres die Angabe „naturidentisches Aroma“ auf Verpackungen nicht mehr verwendet werden dürfe. Was als natürliches Aroma gekennzeichnet werde, müsse in Zukunft zu mindestens 95 Prozent aus dem Ursprungsstoff bestehen, sagte Aigner.
Konsens herrsche in der EU inzwischen darüber, dass Etiketten von Lebensmitteln leserlich sein müssten. Als Richtangabe solle in Zukunft gelten, dass das kleine „x“ mindestens 1,2 Millimeter groß sein müsse. An einer entsprechenden Verordnung werde derzeit gearbeitet.