Anklemmen von Visitenkarten kann für Autoankäufer teuer werden
3. September 2010Autohändler, die unerlaubt ihre Visitenkarte an geparkten Fahrzeugen hinterlassen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Wie der ADAC am Freitag in München mitteilte, verurteilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) jüngst einen Autoaufkäufer zu einem Bußgeld von 200 Euro, weil er ohne Genehmigung der Stadt auf Parkplätzen seine Karten hinter die Scheibenwischer von Autos geklemmt hatte (Az. IV-4RBs-25/10).
Zugleich riet der ADAC zur „höchsten Vorsicht“ gegenüber den Angeboten von „wild“ werbenden Aufkäufern. Nach einer verbandseigenen Umfrage seien knapp 75 Prozent der Befragten unzufrieden mit deren Angeboten gewesen. Auf keinen Fall sollten sich Interessenten „überrumpeln“ lassen, riet der Verband.
Wer seinen Wagen privat verkaufen wolle, sollte sein Auto zuvor von einem Experten begutachten lassen. Wichtig sei auch, bei einem Verkauf auf alle Fälle ein Vertragsformular mit Haftungsausschluss zu verwenden. Andernfalls könnte der Verkäufer noch zwei Jahre lang für Mängel an dem Fahrzeug haften.