Autoversicherung darf ohne Zustimmung des Versicherten zahlen
29. September 2010Wer in einen Unfall verwickelt wird, kann der eigenen Versicherung nicht verbieten, den Schaden der Gegenseite zu regulieren. Versicherte müssen danach die Höherstufung in eine teurere Beitragsklasse bei der Haftpflichtversicherung hinnehmen, wie der Autoclub ADAC am Mittwoch unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München mitteilte.
Im aktuellen Fall wollte der Kläger aus einer Tiefgarage fahren, ohne zu bezahlen. Deshalb bat er seinen an der Schranke wartenden Vordermann, sich an ihn hängen zu dürfen, um so die fällige Parkgebühr zu sparen. Der lehnte diese Bitte jedoch ab. Trotzdem fuhr der Kläger dicht an den Pkw des Vordermannes heran, um in einem Zug noch durch die Schranke zu kommen. Als dieser kurz nach Passieren des Schlagbaums abbremste, fuhr er auf. Trotz Widerspruch des Klägers zahlte die Versicherung den entstanden Schaden des Vordermanns. Laut Amtsgericht zu Recht.
Der ADAC empfahl deshalb, der Versicherung Einwände gegen vermeintlich ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche zeitnah und konkret mitzuteilen. So können Streitigkeiten nach erfolgter Regulierung am leichtesten vermieden werden.