Bund erwägt Lockerung von Autoreifen–Vorschriften im Winter
4. Oktober 2010Die Bundesregierung prüft die Folgen eines Gerichtsurteils, das die Reifen-Vorschriften für Autofahrer im Winter für verfassungswidrig erklärt hat. Die möglichen Konsequenzen des Urteils des Oberlandesgerichts Oldenburg werde Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) mit den Verkehrsministern der Länder beraten, erklärte ein Ministeriumssprecher. Die Minister treffen sich am Mittwoch und Donnerstag im thüringischen Ettersburg.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte im Sommer die Reifen-Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung für die Wintermonate für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass die Regelungen vage formuliert sind und damit gegen das sogenannte Bestimmtheitsgebot für Gesetze verstoßen. In der Straßenverkehrsordnung heißt es lediglich: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.“ Laut Gesetz gehört dazu auch eine „geeignete Bereifung“. Das Wort „Winterreifen“ wird jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.
Autofahrern, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, droht dennoch bislang ein Bußgeld von 40 Euro, wenn sie von der Polizei angehalten werden. Das Gerichtsurteil stärkt jedoch die Position von Autofahrern, die gegen ein solches Bußgeld klagen. Bereits das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg war Ergebnis einer solchen Klage. Ihren Haftpflichtversicherungsschutz behalten Autofahrer jedoch in aller Regel auch, wenn sie im Winter mit Sommerreifen einen Unfall bauen.
Der ADAC hält die Festschreibung einer Winterreifen-Pflicht nicht für zwingend nötig. „Das ist wenig sinnvoll, wir setzen auf die Vernunft der Autofahrer“, sagte ein ADAC-Sprecher. Autofahrer in Alpen-Nähe zum Beispiel erlebten den Winter anders als Autofahrer in anderen Landesteilen.
Die Erfahrung zeige, dass Autofahrer in solchen Regionen, die eher von winterlichen Wetterverhältnissen betroffen sind, in der Regel entsprechend ausgerüstet seien, sagte der ADAC-Sprecher. Möglicherweise sinnvoll sei eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, welche die Vorschriften für Autofahrer im Winter „konkreter“ formuliere, sagte der ADAC-Sprecher.