Datenschutzbeauftragter Schaar fordert zentrales Widerspruchregister
18. August 2010In der Debatte um den Straßenbilderdienst Street View fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ein zentrales Widerspruchsregister gegen Veröffentlichungen persönlicher Daten im Internet. Es könne nicht angehen, dass Widerspruchsrechte vom guten Willen der jeweiligen Unternehmen abhängen, erklärte Schaar am Mittwoch in Berlin. Nicht akzeptabel wäre es auch, dass Betroffene einzeln gegenüber allen Anbietern entsprechender Dienste einer Veröffentlichung widersprechen müssen. Ein solches Widerspruchsregister könnte zum Beispiel bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Stiftung Datenschutz eingerichtet werden, schlug Schaar vor.
Der Datenschutzbeauftragte forderte von der Regierung zudem ein ausdrückliches Verbot der Bildung von Persönlichkeitsprofile. Ein solches Verbot könnte etwa dazu beitragen, dass Daten über Mieter oder Eigentümer von veröffentlichten Gebäuden nicht mit anderen persönlichen Informationen zusammengeführt und ausgewertet werden, erklärte er. „Die Verknüpfung personenbezogener Daten sollte nur zulässig sein, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind oder wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt.“