EU: Viele deutsche Internet–Seiten für Ticketkauf mangelhaft
16. September 2010Internet-Seiten für den Kauf von Tickets sind nach EU-Angaben meist mangelhaft. 28 von 29 deutschen Websites für Konzert- oder Fußballkarten wiesen Probleme wie irreführende Preisangaben auf, wie aus einem am Donnerstag in Brüssel vorgestellten europaweiten Test hervorgeht. Ein ähnlicher Test für Internetkäufe von Unterhaltungselektronik zeigte bessere Ergebnisse, nachdem die Behörden hier 2009 viele Rügen ausgesprochen hatten.
Für den Ticketkauf waren in der EU sowie Norwegen und Island 414 Seiten durch nationale Stellen überprüft worden, erklärte die federführende Europäische Kommission. 247 Seiten oder 60 Prozent wiesen danach zumindest Unregelmäßigkeiten auf. Bei ihnen soll nun unter die Lupe genommen werden, ob sie eindeutig gegen das Verbraucherrecht verstoßen. Dann drohen den Betreibern Bußgelder und sogar die Schließung der Seiten.
Die größten Probleme traten bei Preisangaben und Kaufbedingungen auf. Mängel wie versteckte Steuern oder Gebühren wurden bei 74 Prozent der Seiten festgestellt. Fast ebenso oft stießen die Tester auf mutmaßlich unfaire Vertragsklauseln. Dabei handelte es sich etwa um fehlende Garantien für die rechtzeitige Zustellung eines Ticket oder für Entschädigungen. Auch Angaben zum Verkäufer fehlten oder führten in die Irre.
In Deutschland wurden nach dem Test Firmen abgemahnt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der mit der Prüfung von zwölf Seiten betraut war, leitete elf Verfahren ein. Acht Unternehmen hätten sich danach per Unterlassungserklärung verpflichtet, bestimmte Klauseln nicht mehr zu verwenden und etwa die Rückgabe von Tickets nicht weiter grundsätzlich auszuschließen.
In zwei Fällen erhob der vzbv nach eigenen Angaben Klage. Der Anbieter www.ticket-depot.de sei der einzige gewesen, „bei dem wir keine Verstöße feststellen konnten“, sagte vzbv-Rechtsexpertin Susanne Einsiedler der Nachrichtenagentur AFP.
Sechs der 29 in Deutschland geprüften Seiten werden aus dem Ausland betrieben. In allen sechs Fällen leitete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Verfahren ein, um mithilfe ausländischer Behörden die Betreiber zu Änderungen zu bewegen. Letzten Endes könnten ihnen Strafen bis zu 250.000 Euro drohen, sagte eine BVL-Sprecherin.
Die EU hatte 2009 einen ähnlichen Test für Internetseiten veranstaltet, die Unterhaltungselektronik anbieten. Geprüft wurden 369 Seiten zum Beispiel für Digitalkameras und Mobiltelefone. Damals entsprachen 44 Prozent zweifelsfrei den europäischen Vorschriften. Anschließend rügten die Behörden die anderen Anbieter und forderten Änderungen, verhängten Bußgelder oder schlossen Seiten.
Eine ebenfalls am Donnerstag präsentierte Nachuntersuchung zeigte deutliche Verbesserungen. Heute entsprächen 84 Prozent der Elektronik-Seiten dem Verbraucherrecht, erklärte die EU-Kommission. Verbraucherkommissar John Dalli kündigte weitere ähnliche Tests an, die Bereiche stünden aber noch nicht fest.