Kein Schadenersatz vom Reisebüro bei individuellen Reisen
30. September 2010Urlauber, die sich ihre Reise individuell im Reisebüro zusammenstellen lassen, können bei Pannen keine Entschädigung vom Reisebüro verlangen. Denn das Büro tritt im Regelfall nur als Vermittler, nicht aber als Reiseveranstalter auf, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az: Xa ZR 130/08)
Im Streitfall hatte das Reisebüro Flüge, eine Schiffsreise und zwei Hotelaufenthalte auf Jamaika aufeinander abgestimmt, sie aber einzeln gebucht. Schon beim Hinflug blieb der Koffer der Urlauberin am Flughafen in Deutschland zurück. Erst nach der Schiffsreise hatte sie ihr Reisegepäck zur Verfügung. Vom Reisebüro verlangte sie Schadenersatz.
Doch dieses muss nicht zahlen, urteilte der BGH. Es habe die Einzelleistungen der Reise lediglich vermittelt. Dafür, dass Flüge, Schiffsreise und Hotelübernachtungen auch ordnungsgemäß abgewickelt werden, sei das Reisebüro nicht verantwortlich. Auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergebe sich nichts anderes. Danach könne zwar auch ein Reisebüro Veranstalter und damit für Pannen haftbar sein; das gelte aber nicht, wenn das Reisebüro wie hier „erkennbar nur vermittelnd“ tätig war.