Offenbar Probleme nach Einführung von Pfändungsschutzkonten

6. August 2010 Aus Von Linda

Bei den zum 1. Juli eingeführten Pfändungsschutzkonten ist es offenbar zu Problemen gekommen. Wie die „Rheinische Post“ und die Online-Ausgabe der „Bild“-Zeitung am Donnerstag berichteten, kommen zahlreiche Verbraucher womöglich nicht mehr an ihr Geld, weil dieses von Gläubigern gepfändet worden sei.

Auf dem sogenannten P-Konto ist grundsätzlich einen monatlicher Mindestbetrag von 985,15 Euro nicht pfändbar. Gläubiger, denen Verbraucher noch Geld schulden, haben keinen Zugriff auf dieses Geld. Darüber hinausgehendes Guthaben ist hingegen pfändbar. Mit dieser Neuregelung wollte der Gesetzgeber erreichen, dass Schuldnern auch bei einer Kontopfändung ein ausreichender Betrag bleibt, um zum Beispiel Miete, Strom und Lebensunterhalt zu finanzieren.

Staatliche Leistungen wie das Arbeitslosengeld werden aber den Presseberichten zufolge bereits im Voraus für den Folgemonat überwiesen, in diesem Fall am 30. Juli für den August. Das Geld wird demnach aber nur im jeweiligen Kalendermonat vor Pfändung geschützt. Pfändet ein Gläubiger, stehen dem Arbeitlosen dem Bericht zufolge für August womöglich keine Bezüge mehr zur Verfügung.

Dem Bundesjustizministerium ist das Problem bekannt. Die zuständige Fachabteilung prüfe derzeit, ob es sich um ein Umsetzungsproblem bei den Banken und Sparkassen oder um eine „missverständliche Formulierung im Gesetzestext“ handele, sagte ein Ministeriumssprecher der Nachrichtenagentur AFP. Möglicherweise handele es sich um ein „Einführungsproblem“. Betroffene, denen zuviel gepfändet wurde, könnten beim Rechtspfleger am Amtsgericht eine Erhöhung ihres Freibetrags beantragen, sagte der Sprecher. Unklar war seinen Angaben zufolge, in welchem Umfang Probleme auftraten und ob es sich nur um Einzelfälle handelt.

Eine Sprecherin des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) sagte Bild.de, den Kreditinstituten seien „die Hände gebunden, da die Beträge, die über das pfändungsgeschützte Guthaben hinaus gehen, dem Gläubiger nicht vorenthalten“ werden dürften. Es sei am Gesetzgeber, den Fehler unverzüglich zu korrigieren. Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, sagte, die Betroffenen benötigten eine schnelle und unkomplizierte Hilfe, „damit sie in den kommenden Wochen über die Runden kommen“.