Regierung beschließt Beipackzettel für Finanzprodukte
22. September 2010Verbraucher sollen künftig nach dem Willen der Regierung besser vor Falschberatung bei Geldanlagen geschützt sein. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der unter anderem Beipackzettel für Finanzprodukte vorsieht, wie aus Regierungskreisen verlautete. Diese Informationsblätter sollen über die Risiken von Geldanlagen aufklären und die Kosten offenlegen. Dazu zählen etwa auch die Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung erhalten.
Auch die Qualifikation von Finanzberatern wird in dem Gesetzentwurf geregelt: Banken und andere Institutionen müssen die Eignung ihrer Berater künftig nachweisen. Beschwerden gegen die Beratung müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig gemeldet werden. Stellt sich heraus, dass ein Berater nicht ausreichend qualifiziert ist, kann sein Einsatz untersagt werden. Auch empfindliche Bußgelder sind vorgesehen, wenn Banken gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen.