Spitzengespräch zu neuen Regeln zum Datenschutz im Internet
17. September 2010Bei einem Spitzengespräch in Berlin soll am Montag nach Strategien für den Umgang mit dem Straßenbilderdienst Google Street View und ähnlichen Angeboten gesucht werden. Vertreter von Ministerien, Ländern, Datenschützer und betroffene Firmen wollen dabei über die Grenzen der Verwendung sogenannter Geodaten beraten. Dabei soll es auch um die Verknüpfung und Vermarktung von persönlichen und ortsbezogenen Daten im Internet gehen.
Die Datenschutzdebatte war Anfang August von Google ausgelöst worden, als der Konzern ankündigte, seinen Straßenbilder-Dienst Street View noch dieses Jahr für die 20 größten deutschen Städte zu starten. Datenschützer kritisieren, dass Google Street View stark in die Privatsphäre der Menschen eingreife, da es viele Einzelheiten aus Wohnumgebungen dokumentiert. Die Forderungen nach einer Anpassung des Datenschutzrechts wurden deshalb immer lauter.
Die Bundesregierung lehnte einen speziell auf Street View zugeschnittenen Gesetzesentwurf des Bundesrats ab. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kündigte aber an, dass bis zum Herbst neue Regeln geprüft würden. In dem Spitzengespräch will de Maizière nun mit Regierungs- und Interessensvertretern über die möglichen gesetzliche Maßnahmen zu Geodaten beraten. Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) spricht sich für eine Anpassung des geltenden Datenschutzbestimmungen an das Internet-Zeitalter aus.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte sich in der Debatte für ein zentrales Widerspruchsregister gegen die Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet ausgesprochen. Er forderte von der Regierung zudem ein ausdrückliches Verbot der Bildung von Persönlichkeitsprofilen.
Neben Google Street View gibt es noch weitere Geodaten-Dienste wie etwa den deutschen Dienst Sightwalk, über dessen Internetseite die Nutzer bereits seit April 2009 virtuell durch sieben deutsche Städte gehen können. Und auch der Bund erhebt und hält eine Vielzahl an Geodaten durch seine Behörden bereit, die besonders im Krisen- und Katastrophenschutz eingesetzt werden. „Das Innovationspotenzial und der unmittelbare Nutzen der Geodienste für Bürgerinnen und Bürger muss in der Debatte angemessen berücksichtigt werden“, erklärte das Bundesinnenministerium.