Street View: Länder und Datenschützer fordern „Lex Google“
14. August 2010Die Debatte um den umstrittenen Internetdienst Google Street View ebbt nicht ab: Während Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ eine schnelle Gesetzesänderung ablehnte, drängen Bundesländer und Datenschützer auf klare Regeln. Bei dem Internetkonzern gingen offenbar schon viele Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häusern in seinem Bilderdienst ein.
Google hatte angekündigt, seinen umstrittenen Bilderdienst Street View noch in diesem Jahr zunächst für die 20 größten deutschen Städte zu starten. Der Konzern geht von einer fünfstelligen Zahl an Widersprüchen gegen die Abbildung von Gebäuden aus, berichtet die „Berliner Zeitung“ mit Berufung auf einen Unternehmenssprecher. Google hatte zugesagt, Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häuser-Fotos im Internet zu berücksichtigen und die Abbildungen unkenntlich zu machen.
„Wenn sich das Unternehmen aber nicht an seine Zusagen hält, hätte ich wenig in der Hand“, sagte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar der „Süddeutschen Zeitung“. Caspar mahnte deshalb ein rasche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes an. Der Staat müsse „Regeln schaffen, die einen wirksamen Datenschutz möglich machen“. Street View ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät.
Auch in den Bundesländern wächst der Druck auf die Bundesregierung. Der Plan von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), Google zur Einhaltung von Regeln zu zwingen, „wird ohne gesetzliche Regelung scheitern“, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) der „Frankfurter Rundschau“. Auf Initiative Hamburgs habe der Bundesrat bereits einen Gesetzentwurf für sogenannte Geodatendienste vorgelegt, der unter anderem eine Unkenntlichmachung von Auto-Kennzeichen und ein Widerspruchsrecht für Betroffene vorsieht.
Bundesinnenminister de Maizière betonte hingegen, es gehe „um mehr als Google View“. Deswegen halte er einen einzelfallbezogenen Gesetzentwurf des Bundesrates, eine Art „Lex Google“, für unzureichend. „Der Blick auf die Risiken und Sorgen, die wir ernst nehmen, darf die vorhandenen Chancen und Vorteile nicht außer Acht lassen“, sagte der CDU-Politiker der „F.A.S.“
Ähnlich äußerte sich Aigner. Zugleich zeigte sie Verständnis für die Bedenken. Die Bundesregierung sei sich einig, dass das Datenschutzrecht ans Internet-Zeitalter angepasst werden müsse, sagte sie der Zeitung.