Termin für Widerspruchs-Möglichkeit bei Street View kritisiert
10. August 2010Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die Terminwahl des Internetkonzerns Google für Widersprüche gegen eine Veröffentlichung beim Straßenbilderdienst Street View kritisiert. Die kurzfristige Einführung des Online-Werkzeugs für Widersprüche bereits ab kommender Woche und der Beginn der Widerspruchsfrist in den Sommerferien ließen „durchaus Zweifel aufkommen, ob Google an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Widersprüche interessiert ist“, erklärte Caspar am Dienstag in Hamburg. Er bemängelte zudem, dass Google es ablehne, eine Telefon-Hotline zur Beantwortung von Fragen der Bürger einzurichten.
Google will den umstrittenen Straßenbilderdienst noch in diesem Jahr in zunächst 20 deutschen Städten starten. Ab Anfang kommender Woche können Hausbesitzer und Mieter zunächst vier Wochen lang beantragen, dass ihr Haus oder Grundstück vor der Veröffentlichung auf Google unkenntlich gemacht wird.
Ein Verfahren, für das eine Frist in Gang gesetzt werde, müsse sorgfältig vorbereitet, abgestimmt und angekündigt werden, mahnte Datenschützer Caspar. Google verpasse die Chance, verloren gegangenes Vertrauen durch eine bürgerfreundliche Umsetzung der mit der Datenschutzbehörde vereinbarten Zusagen zurückzugewinnen.