Verbraucherschützer fordern klare Regeln für Dienste wie Street View
13. August 2010Verbraucherschützer haben von der Bundesregierung klare Datenschutz-Regeln für Internet-Straßenbilderdienste wie Google Street View gefordert. Das Recht auf Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos bei solchen Diensten, auf denen Wohnhäuser, Menschen oder Autos mit Nummernschildern zu sehen sind, müsse gesetzlich verankert werden, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag. Google wollte unterdessen noch immer nicht mitteilen, wann genau ab kommender Mieter und Hausbesitzer Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Immobilien über das Internet einlegen können.
Ob ein Widerspruchsrecht für die Veröffentlichung von Bildern bei Internet-Diensten wie Google Street View grundsätzlich besteht, ist „nach geltender Rechtslage strittig“, erklärte der vzbv. Die gesetzliche Verankerung eines Widerspruchsrechts sei deshalb nötig. „Bisher betrachtet Google dies eher als Kulanz“, erklärte der vzbv. Auch Politiker der Regierungskoalition und anderer Parteien hatten in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit Street View gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz der Privatsphäre gefordert. Daneben müsse klargestellt werden, dass Unternehmen, die in Deutschland Daten sammeln, auch deutschen Datenschutzrecht unterliegen, forderte der vzbv.
Google hatte diese Woche angekündigt, seinen umstrittenen Bilderdienst Street View noch in diesem Jahr zunächst für die 20 größten deutschen Städten zu starten. Mit Street View können Internet-Nutzer sich in Fußgängerperspektive durch die Straßen von Städten bewegen und dabei Rundum-Panoramen der Straßenzüge betrachten. Street View gibt es bereits in 23 Ländern.
Der Dienst ist bei Datenschützern umstritten, weil er nach deren Ansicht private Details über das Wohnumfeld von Menschen verrät. Google bot Mietern und Hausbesitzern in Deutschland deswegen an, deren Häuser unkenntlich zu machen. Ab der kommenden Woche können Mieter und Hausbesitzer in den betroffenen 20 Städten für vorerst vier Wochen – bis zum 15. September – vorab Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Gebäude einzulegen. Wann genau diese Einspruchsmöglichkeit über die Google-Internetseite möglich sein wird, wollte der Konzern am Freitag wie bereits in den vergangenen Tagen nicht bekannt geben.
Der vzbv riet Mietern und Hausbesitzern, sie sollten „bei der aktuell hitzigen Debatte eine kühlen Kopf bewahren und sich nicht verunsichern lassen“. Letztlich gehe es um die Frage, ob sie wollten, dass bei Google künftig eine Straßenansicht ihres Hauses öffentlich verfügbar sei. Wollten sie dies nicht, sollten sie einfach widersprechen.