Verbraucherschützer kritisieren Parkhaus–Betreiber Contipark
14. September 2010Verbraucherschützer kritisieren den Parkhausbetreiber Contipark als sehr kundenunfreundlich. Autofahrer, welche die gezahlte Parkzeit überschritten, müssten mit einer Vertragsstrafe von 23 Euro rechnen, erklärte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ-RLP) am Montag in Mainz. Wer diese Rechnung nicht schnell begleiche, erhalte zudem die Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Unternehmens mit einer erheblichen Zulage. Die VZ-RLP erhalte in jüngster Zeit vermehrt entsprechende Beschwerden.
Contipark betreibt nach eigenen Angaben rund 400 Parkeinrichtungen in Deutschland und in Österreich; weil die Firma ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Deutschen Bahn unterhält, betreibt sie die Parkeinrichtungen an den meisten Bahnhöfen in Deutschland.
Von den hohen Zahlungen Betroffene fühlten sich laut Verbraucherzentrale für das Überziehen der Parkzeit meist gar nicht verantwortlich, weil sie etwa beim Fahrkartenkauf lange in der Schlange stehen oder beim Abholen eines Besuchs wegen der Verspätung eines Zuges lange warten mussten. Die VZ-RLP rief die Firma Contipark auf, ihre Geschäftsbedingungen zu überdenken.