Verbraucherschützer warnen vor Abzock–Fallen am Telefon
25. Oktober 2010Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Abzock-Masche: Der Anbieter Win-Finder, der nach eigenen Angaben gegen Gebühr die Teilnahme an 200 Gewinnspielen pro Monat organisiert, mache vermeintliche Ansprüche direkt über die Telefonrechnung geltend, teilte die Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt mit. Diese Ansprüche würden als „Beiträge anderer Anbieter“ in Rechnung gestellt; die Abrechnung erfolge über die Deutsche Telekom. Die Verbraucherschützer fürchten, dass künftig mehr Anbieter diese Masche wählen und raten daher, Telefonrechnungen regelmäßig und genau zu überprüfen – insbesondere Onlinerechnungen.
Bei der Verbraucherzentrale Thüringen häufen sich nach deren Angaben derzeit Beschwerden über Win-Finder: Vor allem ältere Verbraucher berichten demnach, ihnen sei in Anrufen von angeblichen Gewinnen berichtet worden. Offensichtlich gaben sie in diesen Telefonaten auch personenbezogene Daten preis, wie die Verbraucherschützer mitteilten. Per Telefonrechnung habe Win-Finder den Angerufenen dann vermeintliche Leistungen in Rechnung gestellt – diese hätten sich aber nicht erinnern können, einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen zu sein.
Die Verbraucherschützer raten in einem solchen Fall, nur den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu bezahlen und der Telekom den Grund dafür mitzuteilen. Bei einer Mahnung sollten Betroffene vom Anbieter einen Nachweis über einen Vertrag fordern und ihn vorsorglich widerrufen. Der Hinweis des Anbieters, der Vertrag sei nicht widerrufbar, ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen rechtlich nicht haltbar.