Vier-Wochen-Frist für Widersprüche gegen Street View
10. August 2010Vor dem Start des umstrittenen Straßenbilderdienstes Street View von Google können Hausbesitzer und Mieter noch vier Wochen Widerspruch gegen bestimmte Aufnahmen einlegen. Die Frist beginnt Anfang kommender Woche, wie das Internet-Unternehmen in Hamburg mitteilte. Datenschützer kritisierten dies und die Frist selbst als zu knapp.
Google will Street View bis Ende des Jahres in den 20 größten deutschen Städten einführen, wie das Unternehmen erklärte. Dazu gehören unter anderem Berlin, Hamburg, Köln, München, Frankfurt am Main und Leipzig.
Aufgrund einer Vereinbarung mit den Datenschutzbehörden bietet das Unternehmen Hausbesitzern und Mietern an, dass ihr Haus vor der Veröffentlichung auf Google Street View unkenntlich gemacht wird. Sie können dies zum einen über die Internet-Seite beantragen. Dazu will das Unternehmen ein spezielles Internet-Werkzeug bereitstellen, um die Identifizierung von Häusern zu erleichtern. Daneben sind in dieser Zeit wie bereits seit 2009 weiterhin auch Widersprüche per Mail oder Brief möglich.
Die Vier-Wochen-Frist gilt zunächst nur für die Bewohner der zunächst betroffenen 20 Städte. Grundsätzlich sind auch nachträgliche Widersprüche möglich – allerdings werden die Bilder dann zunächst im Internet veröffentlicht.
Der Bilderdienst Street View, den Google bereits in 23 Ländern anbietet, zeigt detaillierte Aufnahmen von Straßenzügen und Häusern. Soweit Menschen und Autos zu sehen sind, wendet Google für Gesichter und Kennzeichen eine Verschleierungstechnik ein. Auch hier sind bei Versäumnissen Widersprüche möglich. Das Unternehmen erwartet, dass nur ein kleiner Teil der betroffenen Bürger Widerspruch einlegen wird.
Der für Google Deutschland zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte die kurzfristige Bekanntgabe der Widerspruchsfrist noch während der Sommerferien. Dies lasse „durchaus Zweifel aufkommen, ob Google an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Widersprüche interessiert ist“, erklärte Caspar.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte im „Kölner Stadt-Anzeiger“, Widersprüche müssten auch ohne Nutzung des Internet „nicht nur in einem engen Zeitfenster, sondern auf Dauer möglich sein“.
Grundsätzlich positiv zum Vorgehen von Google äußerte sich Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). „Meine Forderung und die öffentliche Diskussion über die Veröffentlichung von Informationen über Häuser und Grundstücke im Internet bei Google haben Wirkung gezeigt“, erklärte Aigner in Berlin.