Zusatzgebühren bei Dispo-Überziehung nicht erlaubt
25. August 2010Commerzbank-Kunden müssen bei Überziehung ihres Dispokredits keine Extragebühren zahlen: Eine Klausel, wonach neben den Überziehungszinsen für jede Überweisung nochmals jeweils fünf Euro fällig sind, sei unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte. Das Ausführen einer Überweisung für einen Kunden, der seinen Dispo überschritten habe, stelle keinen besonderen Aufwand dar, urteilten die Richter. Ein höheres Risiko für die Bank sei bereits durch die Überziehungszinsen abgegolten.
Wer sein Konto überzieht, hat in der Regel einen Dispo-Kredit. Wird auch dieser Kredit überzogen, rutscht der Kunde in die sogenannte geduldete Überziehung, für die nochmals höhere Zinsen fällig sind. Laut Verbraucherzentrale verlangt die Commerzbank für die Überziehung des Dispokredits derzeit bereits 18,74 Prozent effektiven Jahreszins, womit sie sich im Spitzenfeld bewege. Zusätzlich verlangte die Commerzbank zunächst je Überweisung nochmals fünf Euro extra. Von der Zusatzgebühr waren auch Daueraufträge betroffen.
Die Commerzbank hatte die zusätzliche Fünf-Euro-Klausel zuletzt nach eigenen Angaben geändert. Sie verlangt die fünf Euro demnach derzeit nur noch bei Überweisungen von jeweils mehr als 100 Euro. Die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, Edda Castelló, sagte der Nachrichtenagentur AFP, auch gegen die geänderte Klausel werde die Verbraucherzentrale wieder vor Gericht ziehen.
Nur so könne auch gewährleistet werden, dass Commerzbank-Kunden für die vergangenen Jahre tatsächlich rückwirkend die Zusatzgebühren zurückerstattet bekommen. Kunden sollten die Gebühren bei der Commerzbank bereits vorsorglich einfordern, riet die Verbraucherzentrale. Schon in der Vorinstanz war die Commerzbank unterlegen. Eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ließ das Oberlandesgericht nun nicht zu. Ein Commerzbank-Sprecher sagte AFP, die Bank habe allerdings inzwischen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt.